Teilkostenrechnung

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Unter Teilkostenrechnung versteht man Verfahren der Kostenrechnung, bei denen im Gegensatz zur Vollkostenrechnung auf eine vollständige Zuordnung der Kosten zu dem einzelnen Kostenträger verzichtet wird. Damit wird versucht, die Schwächen der Vollkostenrechnung zu umgehen: a) die Unmöglichkeit, einen "gerechten" Verteilungsschlüssel für die Fixkosten zu finden und b) bei der Preisfindung sinnvoll auf Konjunkturschwankungen zu reagieren.

Das am weitesten verbreitete Verfahren der Teilkostenrechnung ist die Deckungsbeitragsrechnung. Unter Deckungsbeitrag versteht man die Differenz aus dem Preis eines Produktes bzw. einer Leistung und den bei deren Erstellung anfallenden variablen Kosten. Die Deckungsbeiträge aller Leistungen einer Periode dienen zur Abdeckung der in dieser Periode anfallenden Fixkosten und darüber hinaus zur Erzielung eines Gewinnes. Sind die fixen Kosten einer Periode über die Summe der Deckungsbeiträge erwirtschaftet, so führt jeder zusätzliche Deckungsbeitrag unmittelbar zu einer entsprechenden Erhöhung des Gewinnes.

Ausgangspunkt der Deckungsbeitragsrechnung ist eine Aufspaltung der betrieblichen Kosten in fixe und variable Kosten. Aus der Deckungsbeitragsrechnung können sowohl betriebs- als auch auftragsbezogene Entscheidungshilfen abgeleitet werden.

1. Betriebsbezogene Informationen:

- Ermittlung der Gewinnschwelle,

- Ermittlung des Sicherheitsabstandes,

- Ermittlung von Plan- und Mindestdeckungsbeiträgen;

2. Auftragsbezogene Informationen: Ermittlung des Deckungsbeitrages

- zur Preisbeurteilung in der Vor- und Ausführungskalkulation,

- zur Festlegung von Preisuntergrenzen,

- als Erfolgsmaßstab in der Nachkalkulation.

In Theorie und Praxis werden unterschiedliche Definitionen und auch abgestufte Formen von Deckungsbeiträgen verwendet. In der baubetrieblichen Praxis, wie sie vor allem von der Branchensoftware vorgezeichnet wird, werden vielfach Vereinfachungen gegenüber dem ursprünglichen Ansatz vorgenommen:

- Gleichsetzung von variablen und Einzelkosten, auch unter Einbeziehung der großteils fixen Maschinenkosten,

- Gleichsetzung von fixen und Gemeinkosten,

- Annahme, dass Baustellenlöhne grundsätzlich variabel sind,

- generelle Zuordnung der Preise für Pauschalpositionen in Leistungsverzeichnissen (z. B. Baustelleneinrichtung) zu den Fixkosten einer Baustelle.

Die Vereinfachungen stellen z. T. pragmatische Lösungen dar, die den Betriebsstrukturen des GaLaBau und den begrenzten Möglichkeiten hinsichtlich einer Differenzierung des Rechnungswesens entgegenkommen. Sie stehen z. T. aber im Widerspruch zum Grundprinzip der Deckungsbeitragsrechnung.

Versuche, die Deckungsbeitragsrechnung unter Verwendung von Plan- oder Solldeckungsbeiträgen zur Preisermittlung in der Vorkalkulation zu verwenden, münden letztlich wieder in einer Vollkostenrechnung, deren Nachteile mit der Deckungsbeitragsrechnung eigentlich umgangen werden sollten. Die Deckungsbeitragsrechnung wird deshalb bei der Preisfindung sinnvollerweise als Parallelrechnung zur Vollkostenrechnung eingesetzt.