Pflanzenstärkungsmittel

Aus Hortipendium
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Pflanzenstärkungsmittel sind Mittel, die ausschließlich die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen gegenüber Schadorganismen erhöhen. Eine direkte Bekämpfung der Schaderreger ist mit Pflanzenstärkungsmitteln nicht möglich. Daher sind Stärkungsmittel laut Definition keine Pflanzenschutzmittel. [1] Danach gelten solche Produkte als Pflanzenschutzmittel, die aus Wirkstoffen, Safenern oder Synergisten bestehen oder diese enthalten, und unter anderem dazu bestimmt sind, Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder deren Einwirkung vorzubeugen. Produkte zur Erhöhung der pflanzeneigenen Widerstandskraft gegen Schaderreger, sind nach der neuen Gesetzgebung als Pflanzenschutzmittel anzusehen.

Pflanzenstärkungsmittel lassen sich hinsichtliches ihres Zweckes in zwei Gruppen unterschieden.[2]

Pflanzenstärkungsmittel sind für den biologischen Pflanzenschutz besonders wichtig, sie werden aber auch von konventionell wirtschaftenden Landwirten und Gärtnern eingesetzt. Zur Zeit sind etwa 330 Präparate in der Liste der Pflanzenstärkungsmittel aufgeführt.

Verordnung (EG) 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, die seit dem 14. Juni 2011 in Kraft getreten ist, gelten Pflanzenstärkungsmittel, die Wirkstoffe des Anhang I der 91/414/EWG enthalten, in Zukunft als Pflanzenschutzmittel. Daher wird die Liste der Pflanzenstärkungsmittel in Zukunft nicht in gewohnter Weise bestehen bleiben. [3] Siehe auch BVL - Änderungen bei Pflanzenstärkungsmitteln

Listungsverfahren

Pflanzenstärkungsmittel müssen durch den Hersteller oder Händler beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angemeldet werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.

Das BVL prüft in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Umweltbundesamt und Julius Kühn-Institut (als Nachfolger der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft), ob es sich um ein Pflanzenstärkungsmittel handelt und ob keine schädlichen Wirkungen zu erwarten sind. Grundlage der Prüfung sind meist die Antragsunterlagen, falls nötig kann das BVL weitere Unterlagen oder Proben anfordern. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Monate.

Die Aufnahme in die Liste der Pflanzenstärkungsmittel wird im Bundesanzeiger bekanntgegeben, außerdem gibt es eine monatlich aktualisierte Liste auf der Homepage des BVL [4].

Kriterien für die Listung

Pflanzenstärkungsmittel dürfen keine direkte Wirkung auf Schadorganismen oder Krankheitserreger haben, da sie sonst als Pflanzenschutzmittel sehr viel strengeren Vorschriften unterliegen würden. Präparate mit hauptsächlich wachstumsfördernder Wirkung gelten hingegen als Pflanzenhilfsmittel oder Bodenhilfsstoffe. Sie fallen unter das Düngelmittelrecht.

Pflanzenstärkungsmittel dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser oder den Naturhaushalt haben. Ein Nachweis ihrer Wirksamkeit ist nicht erforderlich.

Gliederung nach Wirkstoffen

Die Pflanzenstärkungsmittel beruhen auf sehr verschiedenartigen Wirkstoffen. Die folgende Gliederung geht auf das Julius Kühn-Institut zurück.

Anorganische Stärkungsmittel

Hier fallen mengenmäßig vor allem die Präparate auf, die das zellwandstärkende Silikat enthalten, wie etwa Wasserglas oder Gesteinsmehle. Andere Stärkungsmittel enthalten Carbonate wie Kreide oder Pottasche.

Organische Stärkungsmittel

Dies ist die größte Gruppe der Pflanzenstärkungsmittel. Hierzu gehören zum Beispiel getrocknete Pflanzen für den Ansatz von Pflanzenjauchen oder gebrauchsfertige Pflanzenextrakte, auch Algenextrakte. Ätherische Pflanzenöle werden als Repellentien gegen tierische Schädlinge eingesetzt.

Einige Stärkungsmittel enthalten Gibberelline oder andere Pflanzenhormone. Andere bestehen aus tierischen Produkten wie Molke, Eiweißen oder Propolis. Huminstoffe sind ebenfalls als Wirkstoffe in einigen Pflanzenstärkungsmittel enthalten.

Homöopathische Stärkungsmittel

Die homöopathischen Pflanzenstärkungsmittel enthalten anorganische oder organische Wirkstoffe in sehr stark verdünnter (potenzierter) Form. Das Trägermedium ist meist Wasser, seltener werden Gesteinsmehle oder ähnliches verwendet.

Präparationen auf mikrobieller Basis

Sie können erst seit 1997 als Pflanzenstärkungsmittel zugelassen werden. Bei ihnen ist die Abgrenzung zu den Pflanzenschutzmitteln besonders schwierig, da sie teilweise Antibiotika bilden können. Es handelt sich beispielsweise um Pilze der Gattungen Trichoderma und Pythium oder Bakterien wie Bacillus subtilis, Pseudomonas und Streptomyceten.

Pflanzenstärkungsmittel in anderen Ländern

In Österreich dürfen alle in Deutschland zugelassenen Mittel verwendet werden. Sie gelten dort jedoch formal als Pflanzenhilfsmittel und damit als Düngemittel. Eine Schutzwirkung gegen Schadorganismen oder Krankheitserreger darf in der Werbung für diese Produkte nicht herausgestellt werden.

In der Schweiz werden Pflanzenstärkungsmittel zwar eingesetzt, es gibt aber keine speziellen Vorschriften dazu.

Einzelnachweise

Weblinks