Kalkulation im GaLaBau

Aus Hortipendium
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Kalkulation dient der Ermittlung eines Angebotspreises unter Berücksichtigung aller unmittelbar und mittelbar bei der Erstellung einer Leistung anfallenden Kosten, einschließlich eines Zuschlages für Wagnis und Gewinn.

Die in der Tabelle aufgezeigte Zusammensetzung des Angebotspreises wird auch als Vollkostenrechnung bezeichnet und ist für Betriebe des GaLaBaus üblich.

Im Gegensatz hierzu steht die Teilkostenrechnung oder Mischkalkulation, diese kalkuliert die Kosten lediglich bis zu den Herstellkosten der Gesamtleistung. Zur Rekapitalisierung der Geschäftskosten sowie von Wagnis und Gewinn erfolgen marktorientierte Aufschläge auf die jeweilige Leistung. Die Teilkostenrechnung findet üblicherweise im Einzelhandel und der Gastronomie Verwendung.

Kalkulation der Bauleistung als Vollkostenrechnung (Schematische Darstellung)


Zusammensetzung des Angebotspreises
Material-

herstellkosten

Lohn-

herstellkosten

Einzelkosten

der Teil­leistungen

(Positionen)

Maschinen-

­herstellkosten

Herstell­kosten

der Gesamt­leistung

Angebots­preis ohne

Mehrwert­­steuer

Fremd­leistungen Kalkulationssumme


Gemeinkosten

der Baustelle

Selbstkosten der

Baustelle

bare


unbare

allgemeine

Geschäfts­kosten

Wagnis und

Gewinn

marktorientierte

Aufschläge oder

Abschläge


Kostenarten

(Unterteilung der Kosten nach der Art der Entstehung = Produktionsfaktoren)

Lohnherstellkosten

(Lohnkosten zur Herstellung einer Leistungseinheit)

Die Lohnherstellkosten stellen im Garten- und Landschaftsbau einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Der Anteil am Umsatz eines Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus ist mit ca. 30% von herausragender Bedeutung. Die Kalkulation der Lohnherstellkosten erfolgt in zwei Stufen.

  1. Kalkulation der Kosten der Kosten der produktiven Lohnstunde/-minute (€/h; €/min)
Unter Beachtung der Soziallöhne (Lohnfortzahlungen durch das Unternehemen) werden die Basislöhne ermittelt. Folgend werden gesetzliche, tarifliche und freiwillige Sozialleistungen beaufschlagt. An Hand dieser Daten können Mittellöhne entweder als Betriebs- oder Kolonnenmittellohn berechnet werden (Stammdaten).
  1. Kalkulation der Zeitleistung
Die Zeitleistung stellt die zur Erstellung einer Leistungseinheit notwendige produktive Arbeitszeit dar (min/LE). Die Zeitleistung oder auch der Zeitansatz muss im Rahmen der Vorkalkulation für die jeweilige Baustelle ermittelt werden. Das Ergebnis der Multiplikation der Kosten der Lohnminute (€/min) und der für die Erstellung der Leistungseinheit ermittelten Zeitleistung (min/LE) führt zu den Lohnherstellkosten der Einzelleistung.

Maschinenherstellkosten

(Maschinenkosten zur Herstellung einer Leistungseinheit)

Auch die Maschinenkostenkalkulation erfolgt zweistufig.

  1. Kalkulation der Kosten der Maschinenstunde/-minute (€/h, €/min)
  2. Kalkulation der Zeitleistung (min/LE) als notwendige Maschineneinsatzzeit zur Erstellung einer Leistungseinheit

Materialherstellkosten

(Materialkosten zur Herstellung einer Leistungseinheit)

Günstig ist es, die Materialherstellkostenkalkulation 3-stufig auszuführen. Kosten für Saat- und Pflanzgut sowie Entsorgungskosten werden methodisch wie Materialkosten betrachtet.

  1. Kalkulation der Einstandsmenge (Menge des benötigten Materials je LE) unter Beachtung von Verlust, Verschnitt usw.,
Die Ergebnisse dienen einerseits zur Plausibilitätskontrolle (Menge/LE), andererseits zur Entscheidungsfindung und Organisation von Transport, Umschlag, Lagerung.
EDV-Programme werfen diese als Massen- oder Bedarfszusammenstellungen bezogen auf die Positionen und die Baustelle aus.
  1. Kalkulation der Kosten für Transport, Umschlag und Lagerung sowie Verpackung bezogen auf die Leistungseinheit
  2. Kalkulation des Einstandspreises (Materialeinzelkosten je Leistungseinheit)

Die Summe der Einstandspreise der einzelnen in einer Position notwendigen Materialien errgibt die Materialsherstellkosten der einzelnen Position (in €/LE)

Fremdleistungen

(Leistungen Dritter oder Nachunternehmerleistungen)
Im Rahmen der Kalkulation müssen Vorbereitung, Einweisung, Kontrolle und Begutachtung der des Nachunternehmrs Beachtung finden. Diese Tätigkeiten erfolgen durch Führungskräfte des Unternehmens. Daher können die Kosten für Fremdleistungen nicht gleich dem Betrag der Sub- oder Nachunternehmerleistungen entsprechen.

Gemeinkosten der Baustelle

Die Gemeinkosten der Baustelle umfassen alle auf der Baustelle entstandenen Kosten die keiner Teilleistung/Position zugeordnet werden können. Dazu zählen z.B. Baustellenleitung, Bauzaun, Baustellenschild, Baucontainer usw.. Die Gemeinkosten der Baustelle entstehen als zeitunabhängige Baustellengemeinkosten (z.B. Einrichten der Baustelle) oder in Abhängigkeit der Dauer der Baustelle (z.B. Vorhalten eines Bauzaunes).

In den Herstellkosten der Gesamtleistung sind die Herstellkosten der Einzelleistungen zuzüglich der Gemeinkosten der Baustelle enthalten. Auf diese sind Gemeinkosten des Betriebes (allgemeine Geschäftskosten) zu beaufschlagen bzw. umzulegen.

Das Erfassen der Baustellengemeinkosten kommt der Forderung nach einer verursachungsgerechten Kostenrechnung entgegen. Ein grundsätzliches Problem ist aber die Abgrenzung von den Gemeinkosten des Betriebs. Das betrifft z. B. die Kosten der Bauleitung, der Vorhaltegeräte oder des Fuhrparks. So sind Bauleiter nicht nur auf realisierten Baustellen aktiv, sie bemühen sich auch in der Akquise und Kalkulation um neue Aufträge, vielfach ohne Erfolg. Die dadurch entstandenen Kosten sind Gemeinkosten des Betriebs. Für kleinere Betriebe ist es kaum möglich, die Gemeinkosten des Betriebs von denen der Baustelle sauber zu trennen. Sie verzichten deshalb in der Regel auf eine gesonderte Erfassung dieser Kostenart und unterscheiden nur zwischen den Einzelkosten der Teilleistungen und den Gemeinkosten einschließlich der Baustellengemeinkosten.

Gemeinkosten des Betriebes

(allgemeine Geschäftskosten)

Gemmeinkosten des Betriebes stellen Kosten dar, die im Betrieb anfallen, ohne dass diese einer konkreten Baustelle zuzuordnen sind, bzw. eine Zuordnung erfolgt gewollt nicht. Eine Umlage kann auf Basis der Vollkostenrechnung oder Teikostenrechnung erfolgen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Gebäude und Grundstückskosten des Betriebsgrundstücks wie Miete / Pacht bzw. Zinskosten bei Fremdfinanzierung, Abschreibung, Steuern, Reparaturen/Instandhaltung, Kosten der Ver- und Entsorgung usw..
  • Gehaltskosten des technischen bzw. kaufmännischen Personals wie Buchhalter, Sekretärin, Schlosser, Bauleiter usw..
  • Lohnansatz - Unternehmerlohn
  • Zinsansatz - kalulatorische Zinsen für eingesetztes Eigenkapital
  • Büroeinrichtungen, Büromaterialien
  • Versicherungen
  • Beraterkosten (Steuerberater, Rechtsanwalt)
  • Fahrzeugkosten, die sich nicht einer bestimmten Baustelle zuordnen lassen u.a.m.


Die Herstellkosten der Gesamtleistung zuzüglich der umgelegten Gemeinkosten des Betriebes ergeben die Selbstkosten der Bauleistung. Die Selbstkosten werden im mit einem Zuschlag für Gewinn und Wagnis versehen, daraus ergibt sich die Kalkulationssumme (voller Preis). Abhängige von der jeweiligen Marktlage können Zu- bzw. Abschläge zu einem von der Kalkulationssumme differierenden Angebotspreis führen.

Wagnis / Gewinn