Hortipendium:Schnelllöschung

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Schnelllöschung

Als Schnelllöschung bezeichnet man das Löschen einer Seite ohne vorherige Löschdiskussion, d.h. diese Art der Löschung ist für eindeutige Fälle vorgesehen. Grundsätzlich können nur Administratoren eine Löschung vornehmen. Sie können darauf aufmerksam machen, indem Sie die Vorlage:Löschen in den Artikel einbinden. Dadurch wird der Artikel automatisch in die Kategorie:Zur Löschung vorgeschlagene Seiten einsortiert und ist so für die Administratoren auffindbar. Wann eine Seite für die Schnelllöschung vorgesehen wird, kann an den folgenden Kriterien festgemacht werden.

Was muss beachtet werden

Bevor Sie einen Schnelllöschantrag stellen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Prüfe in der Versionsgeschichte, ob es sich nicht um einen Fall von Vandalismus handelt, bei dem bestehender, guter Inhalt überschrieben wurde. In so einem Fall stellen Sie bitte die alte Version wieder her und verzichten auf eine Schnelllöschung.
  2. Überprüfen Sie auf den Diskussionsseite, ob es bereits Hinweise gibt, die Ihrem Schnelllöschkriterium entgegen stehen.
  3. Falls Teile des Artikeltextes in andere Artikel übernommen wurden, kommen Lizenzerwägungen ins Spiel. Überlegen Sie, ob der Artikelname als Weiterleitung geeignet ist. Ansonsten bitten Sie einen Administrator um eine Zusammenführung der Versionsgeschichten.
  4. Falls Sie eine Kategorie schnelllöschen lassen möchten, sorgen Sie bitte vor dem Antrag dafür, dass sie leer ist, also weder Unterkategorien noch Artikel enthält.


Kriterien für eine Schnelllöschung

Testseiten
der Inhalt der Seite bzw. die gesamte Seite ist eindeutig zu Testzwecken angelegt worden
Seiten, die nur aus einem Weblink bestehen
eine Übersicht über solche Seiten finden Sie auch unter Spezial:Kürzeste Seiten
eine Aneinanderreihung von Wörtern, die überhaupt keinen erkennbaren Sinn ergeben
solche Seiten sind aller Wahrscheinlichkeit nach als Testseiten angelegt worden
Unverständlicher Inhalt
Text, der auf den ersten Blick vernünftig aussieht, aber so hoffnungslos und irreparabel verworren ist, dass man von keinem intelligenten Menschen erwarten kann, ihn inhaltlich zu verstehen.
Offensichtliche Scherzeinträge
Bei Zweifeln, ob ein Artikel wirklich ein Scherz ist, überlegen Sie Ihre Entscheidung bitte zweimal.
Rechtswidrige Seiten
Seiten, die aus eindeutig rechtswidrigem Inhalt bestehen, also z. B. Beleidigungen, Volksverhetzung etc.
Offensichtliche Werbung
Werbetexte, die offensichtlich direkt von der PR-Abteilung eines Unternehmens stammen und keine enzyklopädisch verwertbaren Inhalte enthalten
eindeutige Urheberrechstverletzung
wenn eine Urheberrechtsverletzung nachgewiesen ist
Redundanz
Seiten deren Inhalt bereits vollständig in einem anderen Artikel enthalten ist und der auch nicht als Redirect erhaltenswert ist
Duplikate
z.B ein Bild, das eine genaue Kopie von einem anderen ist. Stellen sich jedoch vorher sicher, dass kein Artikel das zu löschende Bild mehr benutzt!
Nicht mehr benötigte Weiterleitungen (Redirects)
zum Beispiel Artikel mit Tippfehlern im Titel, die auf den richtigen Namen verschoben wurden. Man sollte überprüfen, ob keine Links mehr auf die zu löschende Seite zeigen und eventuell einige Zeit mit der Löschung warten, damit der Autor des verschobenen Artikels sein Werk wiederfinden kann.


Kein Fall für eine Schnelllöschung

für Laien unverständlich
Sie können versuchen die verwendeten Fachbegriffe auf Artikel zu verlinken, in denen sie erläutert werden oder Sie bitten andere Benutzer, die sich in dem Fachgebiet auskennen, einen Blick auf den Artikel zu werfen. Wenn gar nichts hilft, bewerten Sie den Artikel mit der Vorlage:Unverständlich.
Diskussionsseiten von Artikeln
sollen nicht gelöscht, sondern gegegebenenfalls archiviert werden. Unter Umständen ist auch die Löschung einzelner Passagen oder die Leerung der Seite sinnvoll
Weiterleitungen als alternative Schreibungen
wenn es sich um alternative Schreibungen handelt, zum Beispiel Auflösung von Sonderzeichen (auch ss/ß), schweizerische oder österreichische Schreibungen (sind nicht immer erkennbar) oder ähnliches ist von einer Löschung abzusehen