Abstandsauflage

Aus Hortipendium
Wechseln zu: Navigation, Suche

Um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer im Rahmen der Applikation zu minimieren, werden bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels Auflagen, so genannte Abstandsauflagen erteilt.

Abstandsauflagen sind Mindestabstände zu Oberflächengewässern zum Schutz von Gewässerorganismen. Diese Abstandsauflagen sind bei der Ausbringung des Pflanzenschutzmittels vom Anwender einzuhalten.

Der Mindestabstand (Regelabstand) wird im Rahmen der Zulassung für jedes Pflanzenschutzmittel aufgrund seiner Toxizität gegenüber Wasserorganismen unter Berücksichtigung von Aufwandmenge und Kultur berechnet und festgesetzt.

Siehe auch: Pflanzenschutzmittel, Cross Compliance

Weblinks