Sachkunde im Pflanzenschutz - Kommunaler Bereich

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Jeder, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, darin ausbildet oder Pflanzenschutzmittel verkauft, muss sachkundig im Pflanzenschutz sein [1]. Dies ist verankert in der Sachkundeverordnung (PflSchSachkV). Für die Erlangung der Sachkunde im kommunalen Bereich (Öffentlichen Grün) sind folgend die Wissensbereiche themenspezifisch aufgeführt, die zur Erlanung der Sachkunde notwendig sind. Eine alphabetische Übersicht der Themen finden Sie in der Kategorie:Sachkunde Kommunen.

Rechtsgrundlagen

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland wird durch zahlreiche rechtliche Bestimmungen geregelt. Neben Gesetzen, Verordnungen und Grundsätzen die sich unmittelbar auf den Pflanzenschutz beziehen gibt es außerdem eine Vielzahl von Regelungen mit primär anderen Zielsetzungen, die aber zum Teil direkt oder indirekt auch pflanzenschutzrechtlich von Bedeutung sind.

Folgende Artikel sind für den Sachkundenachweis von Bedeutung:

Weitere Informationen zum Thema Pflanzenschutz finden Sie in der Kategorie:Pflanzenschutz.

Biotische und Abiotische Schäden

Pflanzen im öffentlichen Grün werden von einer Reihe von Krankheiten und Schädlingen befallen (Biotische Schäden). Diese Schäden treten meist an Einzelpflanzen auf, wobei der Neuaustrieb in der Regel unbeschadet weiter wächst. Die Bestimmung der Krankheiten und Schädlinge kann entweder durch Abgleichen des Schadbilds mit Literatur oder durch die Nachfrage bei Fachleuten (Pflanzenschutzdienste oder Gartenakademien) erfolgen, da viele Erreger und Schädlinge erst mit Spezialverfahren im Labor sichtbar gemacht werden können. Für die Bestimmung von Insekten und Milben vor Ort ist für den Sachkundigen eine geeignete Lupen unerlässlich [1]. Abiotische Schäden können beispielsweise durch schlechte Bodenverhältnisse und Über- oder Unterversorgung hervorgerufen werden.

Folgend ein Überblick häufig auftretender Absterbeerscheinungen:

Krankheiten

Krankheiten werden durch pilzlichen Infektionen als auch durch bakterielle und viröse Erreger hervorgerufen. Folgend die wichtigsten Krankheiten im öffentlichen Grün:



Schädlinge

Zu den Schädlingen an Pflanzen im öffentlichen Grün gehören sowohl Insekten (beißende und saugende Insekten), Milben, Nematoden, Schnecken und Vögel. Im folgenden sind die häufigsten Schädlinge (bzw. Lästlinge) im kommunalen Bereich aufgeführt:

Unkräuter

Unkräuter treten im kommunalen Bereich auf sehr unterschiedlich gestalteten Flächen auf. Einerseits sind regelmäßig gärtnerisch genutzte Flächen wie beispielsweise Parkanlagen, Friedhöfe oder Zier- und Sportrasen betroffen, andererseits kommt unerwünschter Pflanzenbewuchs auf sogenanntem „Nichtkulturland“ vor.

Siehe dazu:

Problem-Unkräuter:

Integrierter Pflanzenschutz

Unter integriertem Pflanzenschutz im Sinne des Gesetzes ist eine Kombination von Verfahren zu verstehen, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird (§2 PflSchG).

Siehe dazu:

Pflanzenschutzmittel

In Anlehnung an die Begriffsbestimmung im Pflanzenschutzgesetz sind Pflanzenschutzmittel Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen oder lebende Teile von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen, Pflanzen oder lebende Teile von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen zu schützen, die nicht Schadorganismen sind, die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen, ohne ihrer Ernährung zu dienen (Wachstumsregler), das Keimen von lebenden Teilen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zu hemmen und Pflanzen abzutöten oder das Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder zu verhindern (Herbizide). Wasser, Düngemittel und Pflanzenstärkungsmittel (z. B. Wasserglas oder Steinmehl) sind im Gesetzestext ausdrücklich ausgenommen und somit keine Pflanzenschutzmittel.

Wichtige Seiten zu diesem Thema:

Pflanzenschutztechnik

Pflanzenschutzmittel können über unterschiedliche Wege ausgebracht werden. Dabei können die Anwendungstechniken in der Gebrauchsanleitung der Mittel festgelegt werden. Die gängisten Anwendungstechniken sind das Spritz- und Sprühverfahren. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Ausbringung von Flüssigkeiten und der Ausbringung von Feststoffen. Welche Gesetze, Auflagen und technische Details berücksichtigt werden müssen, erfahren Sie auf den folgenden Seiten:

Einzelnachweise

  1. a b Daniel Pascal Klaehre: Sachkundenachweis Pflanzenschutz - GaLaBau. Verlag Eugen Ulmber KG. Suttgart. 2012. ISBN 978-3-8001-7580-2