Risikofinanzierung

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Die Risikofinanzierung beinhaltet sowohl für einen Kreditnehmer (Unternehmer), als auch für einen Kreditgeber (Bank) ein finanzielles Verlustrisiko.


Die Bank möchte dieses Verlustrisiko unbedingt vermeiden und prüft vor einer möglichen Finanzierung die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Unternehmers. Der Unternehmer kann nicht nur innerbetriebliche Maßnahmen, sondern auch außerbetriebliche Maßnahme ergreifen, um das Risiko, welches den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens begrenzt, zu reduzieren. Die Außerbetrieblichen Maßnahmen Schadensversicherungen und Indexversicherung basieren auf der Grundlage, dass der Versicherungsnehmer dem Versicherer Beiträge zahlt, obwohl es sein kann, dass kein Schadensfall eintritt. Hier verzichtet der Versicherungsnehmer auf einen Teil seines Einkommens, um für den Fall, dass ein Schaden eintritt abgesichert zu sein, obwohl die Wahrscheinlichkeit dafür sehr gering ist.


Innerbetriebliche Maßnahmen

Diversifikation: Eine Innerbetriebliche Maßnahme ist z.B., dass ein Gemüseproduzent anstatt nur Karotten, für die er in der letzten Saison nur einen mäßigen Preis erzielen konnte, in der kommenden Vegetationsperiode zusätzlich Blumenkohl anbaut, für diesen in der letzten Saison sehr hohe Preise erzielt werden konnten.


Überkapazität: Überkapazitäten können geschaffen werden, um bspw. die Ernteleistung in einem Gemüsebaubetriebs zu steigern in dem in der kommenden Vegetationsperiode zusätzliche Saisonarbeitskräfte eingestellt werden, um bspw. Blumenkohl schneller Ernten zu können und so auf Preisänderungen für Blumenkohl schneller reagieren zu können.


Liquidität: Eine weitere Möglichkeit das innerbetriebliche Risiko zu verringern ist eine Erhöhung der Kreditwürdigkeit (Liquidität). Wenn ein Unternehmer sein Eigenkapital erhöhen möchte kann er Deinvestitionen tätigen, sprich er verkauft einfach z.B. eine Maschine aus seinem Produktionsprogramm, die nicht mehr so produktiv für den Betrieb ist und erhöht somit die Liquidität des Betriebs.


Außerbetriebliche Maßnahmen

Bilaterale Lieferverträge: Das Ziel von bilateralen Lieferverträgen ist es, den Deckungsbeitrag eines Betriebes zu stabilisieren. Ein bilateraler Liefervertrag besteht grundsätzlich zwischen zwei Unternehmern. Ein Beispiel für einen bilateralen Liefervertrag ist folgendes, angenommen ein Obstproduzent schließt einen bilateralen Liefervertrag mit einem Apfelsafthersteller, in dem eine Preisgarantie und eine Liefermenge zu einem festen Zeitpunkt angegeben sind. Somit hat der Obstproduzent die Sicherheit, dass er eine bestimmte Liefermenge an Äpfel zu einem bestimmten Preis an Äpfel verkaufen kann. Der Apfelsafthersteller profitiert, wenn der vereinbarte Preis niedriger ist, als der aktuelle Marktpreis für Äpfel und sich somit eine günstigere Produktion, als zum derzeitigen Marktpreis ergibt.


Warenterminkontrakte: Die Warenterminkontrakte (für Gartenbauprodukte unüblich) sind vertraglichen Verpflichtungen zur Lieferung und Abnahme von Produktionsgütern (z.B. Weizen) und werden an der sog. Warenterminbörse unterzeichnet. Warenterminbörsen schaffen Transparenz von Produkten und vermeiden, dass regional Preisunterschiede auftreten, diese nicht mit unterschiedlichen Transportkosten verbunden sind.


Schadensversicherungen: Die Schadensversicherungen lassen sich in Katastrophen- und Ertragsversicherungen gliedern. Mit Hilfe von Schadensversicherungen können sich bspw. Obstbauern von dem Ertragsausfall durch einen Hagelschaden schützen. Die Höhe der Ausgleichzahlungen für den Eintritt eines Hagelschadens ist in einer sog. Katastrophenversicherung festgelegt. Eine weitere Schadensversicherung ist die sog. Ertragsversicherung, worin geregelt ist, dass Ausgleichzahlungen gewährleistet werden, wenn z.B. durch ungünstige Witterungsbedingungen, wie z.B. zu geringer Niederschläge in Bezug auf das Jahresmittel gefallen sind und es somit zu einem Minderertrag gekommen ist. Dann werden dem Produzenten Ausgleichzahlungen gezahlt.


Indexversicherungen: Die Indexversicherungen lassen sich in Regionsindex- und Wetterindexversicherungen aufteilen. Bei Regionsindexversicherungen erfolgt die Versicherungsleistung, wenn bspw. der durchschnittliche Roggenertrag einer Region niedriger ist als in den Vorjahren. Dann werden die eingezahlten Beiträge der Versicherungsnehmer regional auf alle Versicherungsnehmer aufgeteilt, auch wenn der eigene Betrieb sehr hohe Erträge in diesem Jahr erzielt hat. Ähnlich funktioniert auch die Wetterindexversicherung.


Aktuelle Debatte

Mehrgefahrenversicherungen: Eine Mehrgefahrenversicherung sichert den Versicherungsnehmer nicht nur gegen einen Schadensfall (Hagelschaden), sondern auch gegen weitere Schadensfälle (Trockenheit, Starkregen) ab.
In Deutschland bekommen Sie noch wenig Aufmerksamkeit, da der Staat hierfür noch keinen finanziellen Beitrag leistet.[1]

Einzelnachweise


Weblinks