Reinertrag

Aus Hortipendium
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Wie bereits beschrieben, müssen aus dem Betriebseinkommen alle Arbeitskräfte entlohnt sowie das eingesetzte Kapital verzinst werden. Um zu beurteilen, welcher Geldbetrag in einem Betrieb für die Kapitalverzinsung zur Verfügung steht, wird der Reinertrag berechnet.

Beispiel
Betriebsertrag 588.000 €
Spezialaufwand - 234.500 €
Unterhaltungsaufwand - 25.200 €
Abschreibungen - 50.600 €
Allgemeiner Aufwand - 54.700 €
Lohnaufwand - 102.900 €
kalkulatorischer Lohnansatz Familien-AK - 59.429 €
Reinertrag = 60.671 €


oder alternative Berechnung


Beispiel
Betriebseinkommen 223.000 €
Lohnaufwand - 102.900 €
kalkulatorischer Lohnansatz Familien-AK - 59.429 €
Reinertrag = 60.671 €

Bei der Berechnung des Reinertrages wird die kalkulatorische Größe „Lohnansatz für die Familienarbeitskräfte“ als Aufwandsgröße abgezogen. Wie bereits für das Unternehmen erläutert, soll mit dem Lohnansatz der Entlohnungsanspruch der Familien-AK berücksichtigt werden.

Der Reinertrag ist das im Betrieb erwirtschaftete Entgelt für den Faktor Kapital bzw. für das eingesetzte Vermögen. Er wird deshalb auch als Nettoertrag eines schulden- und lastenfreien Betriebes bezeichnet, in dem ausschließlich entlohnte Arbeitskräfte beschäftigt sind. Wird der Reinertrag auf die Höhe des eingesetzten Vermögens bezogen, ergibt sich eine Kennzahl zur Verzinsung des im Betrieb eingesetzten Kapitals.

Quelle

Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e. V.: Kennzahlen für den Betriebsvergleich im Gartenbau. Hannover 2007, ISSN 1614-5763.