Pflanzenschutzmittelverordnung

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Die bisherige Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte (Pflanzenschutzmittelverordnung - PflSchMGV) befasste sich ergänzend zu den Rechtsakten der Europäischen Union und dem Pflanzenschutzgesetz in einem ersten Abschnitt (§§ 1 bis 3c) u. a. mit Regelungen für die Zulassung und Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln und in einem zweiten Teil mit den Anforderungen an Pflanzenschutzgeräte.


Neufassung der Pflanzenschutzmittelverordnung

Seit dem 15. Januar 2013 wird in Anpassung an die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und zur Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG dieser erste Abschnitt durch die neue „Verordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutzmittelverordnung - PflSchMV)“ abgelöst.


Inhalte

Die Verordnung enthält Vorschriften über die Form sowie die einzureichenden Unterlagen für Anträge, die nach dem Pflanzenschutzgesetz an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu richten sind, wie beispielsweise Anträge auf

  • Zulassung eines Pflanzenschutzmittels,
  • Genehmigung der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels nach Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Lückenindikation),
  • Genehmigung der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels auf Flächen für die Allgemeinheit,
  • Genehmigung eines Zusatzstoffes nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes,
  • Genehmigung der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels mit Luftfahrzeugen oder
  • Genehmigung des Parallelhandels mit einem Pflanzenschutzmittel.


Festgelegt werden außerdem Anforderungen an durchzuführende Untersuchungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (§ 2), die Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung (§ 8) und ergänzende Anforderungen für die Meldungen über den Absatz von Pflanzenschutzmitteln im In- und Ausland (§ 9).


Quellen

Pflanzenschutzmittelverordnung

Internetseite des BMELV