Richtlinie 2009/128/EG (Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie)

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Mit der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden vom 21.10.2009 werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Aktionspläne zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erlassen. Darin sollen „quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt werden“ und die „Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren gefördert werden, um die Abhängigkeit von der Verwendung von Pestiziden zu verringern.“ Dies beinhaltet auch zum Beispiel Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung von Anwendern, Vertreibern und Beratern (Sachkunde) oder zur Kontrolle von Spritzgeräten. Die Allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sind ab 2014 anzuwenden. Die Bestimmungen der Richtlinie wurden mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt.

Siehe dazu auch Rechtsgrundlagen des Pflanzenschutzes, Abschnitt Nationale Regelungen zum Pflanzenschutz.

Quellen

B. Altmayer, B. Fader, A. Kortekamp, R. Ipach, U. Ipach, H.-P. Lipps, K.-J. Schirra, B. Ziegler (2012): Sachkunde im Pflanzenschutz (Weinbau). 7. überarbeitete Auflage. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abteilung Phytomedizin. Neustadt an der Weinstraße. 


Weblinks

Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

BMELV:EU-Vorschriften zum Pflanzenschutz

Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden