Lohnansatz

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Im Rahmen des steuerlichen Jahresabschlusses eines Familienbetriebes wird der Einsatz der nicht entlohnten Familienarbeitskräfte nicht in Rechnung gestellt. Diese werden schließlich aus dem Gewinn des Unternehmens entlohnt.

Für die betriebswirtschaftliche Beurteilung von Jahresabschlüssen ist es notwendig, auch den Einsatz dieser Arbeitskräfte als Aufwendungen zu berücksichtigen. Da hierfür keine tatsächlichen Auszahlungen anfallen, ist eine betriebswirtschaftliche Bewertung des Arbeitseinsatzes notwendig. Diese Bewertung erfolgt durch die Berechnung eines kalkulatorischen Lohnansatzes, der von der Anzahl und der Funktion der nicht entlohnten Familienarbeitskräfte im Betrieb abhängt. Die Höhe des kalkulatorischen Lohnansatzes orientiert sich dabei an dem Lohn, den die eingesetzten Familienarbeitskräfte außerhalb des eigenen Betriebes erhalten würden bzw. an dem Aufwand, der im Betrieb für Fremdarbeitskräfte mit entsprechender Qualifikation entstehen würde.

Bei der Berechnung des kalkulatorischen Lohnansatzes wird zwischen der Betriebsleitung sowie mithelfenden Familienarbeitskräften unterschieden. Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) werden alljährlich die für vergleichbare Tätigkeiten im Gartenbau gezahlten Löhne erhoben und veröffentlicht. Das ZBG hat seit dem Auswertungszeitraum 199797/ 98 dabei nur noch den vom BMELV verwendeten Lohnansatz für männliche Familienarbeitskräfte verwendet, während das Testbetriebsnetz die Differenzierung zwischen weiblichen und männlichen Familien-AK bis zum Agrarbericht 2003 beibehalten hat. Dadurch sind in der Vergangenheit unterschiedliche Lohnansätze zugrundegelegt worden. Mit der Auswertung 2004, 47. Jahrgang hat das ZBG den Lohnansatz für mitarbeitende Familienarbeitskräfte des Testbetriebsnetzes ab dem Auswertungszeitraum (2002 und 2002/03) übernommen. Bei einem Vergleich mit früheren Ausgaben ist ein geringerer Lohnansatz zu berücksichtigen.

Lohnansatz für Familienarbeitskräfte (Quelle: :Agrarberichterstattung des BMELV)

Betriebsleitung je weitere Fam.-AK
2009 + 2009/10 35.009 € 25.742 €
2008 + 2008/09 34.323 € 25.237 €
2007 + 2007/08 33.356 € 24.526 €
2006 + 2006/07 32.670 € 24.022 €
2005 + 2006/07 32.218 € 23.690 €
2004 + 2004/05 31.805 € 23.386 €
2003 + 2003/04 31.212 € 22.950 €
2002 + 2002/03 30.600 € 22.500 €
2001 + 2001/02 29.790 € 21.900 €
2000 + 2000/01 29.178 € 21.500 €
1999 + 1999/00 28.776 € 24.798 €

Ab 1999 andere Berechnung des Lohnansatzes für Familienarbeitskräfte.

Um die höhere Verantwortung und Leistung für die Leitung eines Betriebes zu berücksichtigen, wird ein Zuschlag von 2,6 % des Unternehmensertrages angesetzt (z. B. 130 € je 5000 € UE). Damit wird ein Zusammenhang zwischen Betriebsgröße und Entlohnung der Betriebsleitung hergestellt.

Die Berechnung des Lohnansatzes dient damit zunächst der betriebswirtschaftlichen Bewertung der von den Familienmitgliedern eingebrachten Arbeitskraft. Sie hat nichts mit der tatsächlichen Privatentnahme durch die Unternehmerfamilie zu tun, welche in diesem Zusammenhang eher als eine „Selbstbewertung“ der Arbeitskraft zu interpretieren wäre. Erst durch die einheitliche Bewertung ergibt sich die für den Kennzahlenvergleich erforderliche Vergleichbarkeit der Zahlen.

Für das Zahlenbeispiel ergibt sich der kalkulatorische Lohnansatz wie folgt:

Tabellenwert Ergebnis Berechnung
Lohnansatz Betriebsleiter 1,0 AK 32.218 € 32.218 € (1,0 * 32.218 €)
Lohnansatz sonst. Fam.-AK 0,5 AK 23.690 € 11.845 € (0,5 * 23.690 €)
dispositive Tätigkeit Zuschlag vom Unternehmensertrag 2,60% 591.000 € 15.366 € (591.000 € * 0,026)
Summe Lohnansatz nicht entlohnte Fam.-AK 59.429 €


Quelle

Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e. V.: Kennzahlen für den Betriebsvergleich im Gartenbau. Hannover 2007, ISSN 1614-5763.