Jordan-Virus--Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV)

Aus Hortipendium
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Jordanvirus Verbreitung 24-11-2020
Jordan-Virus an Tomatenfrüchte
Jordan-Virus an Tomatenbestand
Jordan-Virus an grüner Tomatenfrucht
Jordan-Virus an Paprikafrucht

Diese neue Virusart, bedroht weltweit den Tomaten- und Paprika-Anbau. Etwa seit 2018 auch den deutschen Anbau.

Eine neue, sehr gefährliche Viruskrankheit

  • Das Jordan-Virus Gehört zu der Gattung Tobamo-Viren.
  • Es tritt in verschiedenen Ländern auf und wurde erst 2018 bekannt.
  • Befällt vor allem Tomaten, Paprika, Peperoni, Auberginen, Petunien und Ziertabak.
  • Symptome zeigen sich an den Früchten und Pflanzen.
  • Empfindliche Sorten sterben bei einem starken Befall ab.

Aktuelle weltweite Verbreitung

Die aktuelle Befallslage vom 24-11-2020, siehe in der obige Weltkarte. Wer die aktuelle Lagebeurteunug sucht, findet sie im folgenden Link.

Aktuelle Meldungen

Lebensweise

  • Das Virus ist langlebig und überdauert an den verschiedensten Stellen.
  • Eine Übertragung mit dem Saatgut oder dem einkauf von Pflanzen ist möglich.
  • Eine Verbreitung über Unkräuter ist wahrscheinlich.
  • Beim erdelosen Anbau ist eine Übertragung mit der Bewässerung möglich
  • Sogar eine Übertragung durch Hummeln wurde beobachtet.
  • Mit jeder Pflegearbeit im Pflanzenbestand ist ein Viruseintrag bzw. eine Verbreitung zu befürchten.
  • Durch eine Verbreitung des Jordan-Virus befürchten man große Ertragsausfälle in ganz Europa.

Befallssymptome an Tomaten und Paprika

Die bekannten Schadsymptome des Jordan-virus an den Blättern und Früchten der Wirtspflanzen ähnlich sich teilweise, sind aber von Fall zu Fall auch recht unterschiedlich.
Schadbilder Tomaten

  • Zu Befallsbeginn Blattvergilbungen und mosaikartige Flecken.
  • Die Blätter können auch ungewöhnliche Formen annehmen, sind z.B. blasig oder gewölbt.
  • Früchte verfärben sich zur Reife unregelmäßig.
  • Auf den Früchten können sich gelbliche oder bräunliche Flecken bilden.
  • Auch ist eine Fruchtmißbildung möglich.
  • Die Früchte werden fleckig und verfärben dabei bräunlich oder gelblich.
  • Bei starkem Befall welken und Vergilben die ganzen Pflanzen.

Schadbilder Paprika

  • Die Blätter verformen sich und zeigen mosaikartige Verfärbungen.
  • Die Früchte verfärben zur Reife ungleichmäßig und können auch untypische Formen annehmen.
  • Von Pflanze zu Pflanze können die Symptome recht unterschiedlich aussehen.

Schadbilder in der Bilder-Datenbank

In einer professionell geführten Datenbank sind bekannte Schadensfälle aus den verschiedenen Ländern nach Länder geordnet, im Bild dargestellt.

Videos zum Virus

Wie das Virus identifizieren?

Vorbeugemaßnahmen

  • Vorsicht beim Einkauf von Früchten, Pflanzen und Saatgut (Zertifikat?)
  • Strengste Hygienemaßnahmen in Tomaten- und Paprikabetrieben einhalten.
  • Bei Befallsverdacht Kontakt zu den Pflanzenschutzbehörden aufnehmen.
  • Inzwischen hat die Resistenzzüchtung begonnen. In Wildtomaten fand man ein Resistenzgen.
  • Einen engen Kontakt zu den Tomatenzüchtern und Saatgutfirmen halten.
  • die gesetzlichen Vorgaben zur Eindämung der Virusverbreitung beachten.

Hoffnung Resistenzzüchtung

Inzwischen ist bekannt, dass es in den frühen Tomatenformen eine Resistenz gegen das Jordan-Virus gibt. Damit besteht die Hoffnung, dass es in Zukunft ausreichend viele und brauchbare resistente Sorten im Handel geben wird.

Züchter Hinweise

Alle Zuchtbetriebe, die sich mit den aktuellen Kulturen wie Tomaten und Paprika beschäftigen, arbeiten mit Hochdruck an der Resistenzzüchtung und geben ihren Kunden Hilfestellung bei der Einhaltung geeigneter Hygienekonzepte.

Technische Hilfen

Um eine Virusübertragung im Betrieb zu vermeiden sind strenge Hygienemaßnahmen nötig.

EU-Verordung vom 11.08.2020 mit Meldepflicht und Pflanzenpassregelung

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1191 DER KOMMISSION
vom 11. August 2020 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung. Im Folgenden einige wichtige Auszüge aus der Durchführungsverordnung 2020/1191. Alles weitere in der Verordnung selber.
Artikel 3 (Meldepflicht)
Nachweis oder Verdacht des Auftretens des spezifizierten Schädlings (1)Jede Person innerhalb des Gebiets der Union, die ein Auftreten des spezifizierten Schädlings vermutet oder davon Kenntnis erhält, unterrichtet unverzüglich die zuständige Behörde und gibt ihr alle einschlägigen Informationen über das Auftreten oder den Verdacht des Auftretens des spezifizierten Schädlings.

Artikel 7 (Saatgut)
Verbringung der spezifizierten Samen innerhalb der Union (1)Spezifizierte Samen dürfen innerhalb der Union nur verbracht werden, wenn sie von einem Pflanzenpass begleitet werden und alle nachstehenden Bedingungen erfüllen.

Pflanzenpass-Regelung gilt auch für Saatguthandel in "Kleintüten"
Um die Verbreitung des Jordanvirus auch beim Handel mit Kleintüten (Hobbygärtner Saatgut) zu unterbinden, gilt auch hier die "Pflanzenpass-Regelung".

Regelung gilt auch in Schweiz
In einer Mitteilung des schweizer Bundesamtes für Landwirtschaft, vom 12.08.2020, heißt es:
Einfuhr, Ausfuhr und Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut.
Um die Verschleppung des Virus zu vermeiden, gelten für den Transfer und den Handel von Samen und Pflanzen von Tomaten und Peperoni spezifische Regeln. Pflanzen und zum Anpflanzen bestimmte Pflanzenteile (inkl. Samen) von Tomaten und Peperoni dürfen nur dann verbracht werden, wenn sie von einem Pflanzenpass begleitet werden. Sämtliches Tomaten- und Peperonisaatgut (Produktion ab 2020) muss mit einem Pflanzenpass versehen sein. Dies gilt auch, wenn das Saatgut nicht zu landwirtschaftlichen Zwecken und an Privatpersonen («Hobbytüten») abgegeben wird. Nur die direkte Abgabe an Privatpersonen vor Ort ist nicht pflanzenpasspflichtig (im Fernabsatz, z. B. im Onlinehandel, gilt die Pflanzenpasspflicht). Dafür müssen Pflanz- und Saatgut aus amtlich anerkannten befallsfreien Gebieten stammen. Ist dies nicht möglich, muss zumindest der Produktionsort als befallsfrei gelten und amtlich ausgewiesen sein. Saatgut muss amtlich beprobt und im Labor getestet werden und als befallsfrei deklariert worden sein.

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