Herbizide im kommunalen Bereich

Aus Hortipendium
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Die chemische Unkrautbekämpfung ist ein Verfahren im Rahmen der Bodenpflege, um unerwünschtem Bodenbewuchs zu begegnen. Obwohl die zur chemischen Unkrautbekämpfung eingesetzten Mittel (Herbizide) nicht der unmittelbaren Abwehr von Schädlingen und Krankheiten dienen, sind sie den Pflanzenschutzmitteln zugeordnet. Somit unterliegen sie den gleichen rechtlichen Regelungen und können mit Anwendungsbeschränkungen und Auflagen belegt sein.

Aufgrund der Vorbildfunktion von Kommunen und den ohnehin strengen gesetzlichen Regelungen für die Anwendung von Herbiziden auf Nichtkulturflächen (§ 12 (2) PflSchG) bzw. Flächen für die Allgemeinheit (§ 17 PflSchG) sollte auf den Einsatz von Herbiziden soweit wie möglich verzichtet werden.

Die Wirkstoffe der Herbizide haben unterschiedliche Wirkungsmechanismen und Wirkungsspektren. Somit richtet sich die Mittelwahl nach dem vorhandenen Unkrautbestand (Unkräuter, Ungräser, Samen-, Wurzelunkräuter), dem Anwendungszeitpunkt und der Witterung.

Einteilung von Herbiziden

Informationen zur Einteilung von Herbiziden finden sich auf der Seite Herbizide. Der Lehrinhalt zur Einteilung von Herbiziden für den Sachkundelehrgang kommunaler Bereich steht hier als pdf-Dokument zur Verfügung:

Einteilung von Herbiziden Sachkundelehrgang Kommunaler Bereich

Schäden an Nicht-Zielpflanzen

Da Herbizide gegen Pflanzen eingesetzt werden und dort in bestimmte physiologische Prozesse eingreifen, die vielen Pflanzen gemein sind, besteht stets die Gefahr einer unerwünschten Schadwirkung auf Nicht-Zielpflanzen. Herbizide sollten, wie prinzipiell alle Pflanzenschutzmittel, nicht bei ungünstiger Witterung (Wind, Regen) ausgebracht werden, um Schäden durch Abdrift oder Abwaschung zu vermeiden. Hier geben die Regeln der Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz wichtige Anwendungshinweise.

Bei der Applikation von Herbiziden im Spätjahr ist zu beachten, dass bei Gehölzpflanzen die Wirkstoffe ins Holz ein- oder am Trieb abgelagert werden können und im darauf folgenden Frühjahr zu Schäden am Austrieb führen (z.B. Vorox F).

Eventuell betroffene Flächen für eine Herbizidanwendung im kommunalen Bereich

Der gesetzliche Rahmen lässt nur wenige Anwendungsmöglichkeiten für Herbizide im kommunalen Bereich zu. Auf regelmäßig gärtnerisch genutzten Flächen dürfen Pflanzenschutzmittel zwar prinzipiell ausgebracht werden, aber speziell für Kommunen sind zusätzlich die gesetzlichen Regelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen für die Allgemeinheit nach § 17 PflSchG zu beachten. Zu den regelmäßig gärtnerisch genutzten Flächen zählen neben Zier- und Sportrasen auch öffentliche Grünanlagen (Parks, Ziergärten, Bepflanzungen), Erholungseinrichtungen (Spiel- und Liegewiesen) oder Friedhöfe (siehe auch §12(2)-Flächen).

Auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit findet man den aktuellen Stand der genehmigten Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.

Für die Anwendung von Herbiziden auf Nichtkulturland können Informationen zum aktuellen Zulassungsstand im Internet unter http://nichtkulturland.pflanzenschutz-information.de abgerufen werden. Näheres zum Anwendungsverbot von Pflanzenschutzschutzmitteln auf Nichtkulturland nach § 12(2) PflSchG und den entsprechenden Ausnahmegenehmigungen findet sich hier.

Nichtkulturland wird in der Liste zugelassener Pflanzenschutzmittel in folgende Bereiche unterschieden:

  • Wege und Plätze
  • Wege und Plätze mit Holzgewächsen
  • Wege und Plätze ohne Holzgewächse
  • Nichtkulturland ohne Holzgewächse
  • Gleisanlagen
  • Landwirtschaftlich (gärtnerisch) nicht genutzte Grasflächen

Bei vielen Herbiziden wird mit der Zulassung die Auflage ausgesprochen, dass das Mittel an Oberflächengewässern (Gewässerschutzauflagen) oder in Nachbarschaft zu nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (terrestrische Auflagen) nur mit einem verlustmindernden Gerät ausgebracht werden darf.

Weiterführende Informationen

Quellen

  • B. Altmayer, B. Fader, A. Kortekamp, R. Ipach, U. Ipach, H.-P. Lipps, K.-J. Schirra, B. Ziegler (2012): Sachkunde im Pflanzenschutz (Weinbau). 7. überarbeitete Auflage. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abteilung Phytomedizin. Neustadt an der Weinstraße. 
  • Zwerger, P. und Ammon, H. U. (2002): Unkraut - Ökologie und Bekämpfung. Eugen Ulmer. Stuttgart. ISBN 3-80001-3846-8