Gewässerschonende Landwirtschaft

Aus Hortipendium
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Gewässerschonende Landwirtschaft

Zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der Landwirtschaft wurde im Jahr 2014 von der rheinland-pfälzischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Höfken das Programm Gewässerschonende Landwirtschaft verkündet, das über das Wasserentnahmeentgelt finanziert wird.

Mit einem dafür erhobenen „Wassercent“ werden somit weitere Vorhaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finanziert, wie z.B. der Rückbau von Fließgewässern.

Das Programm Gewässerschonende Landwirtschaft beinhaltet:

a) Agrar-Umwelt-Maßnahmen aus dem Förderprogramm EULLa (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft), die insbesondere dem Gewässerschutz dienen (Ökologische Wirtschaftsweise, Vielfältige Fruchtfolge, Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter, Anlage von Gewässerrandstreifen),

b) die Einrichtung einer Wasserschutzberatung an den staatlichen Dienstleistungszentren Ländlicher Raum („DLR“, Aufgabenschwerpunkte der DLR sind Berufsbildende Schulen, Beratung und Versuchswesen in Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau, sowie Landentwicklung und Ernährungsberatung) und

c) die Möglichkeit für Wasserversorgungsunternehmen (WVU) und Getränkehersteller, Aufwendungen für Kooperationen mit der Landwirtschaft in Wasserschutz- bzw. -einzugsgebieten anteilmäßig mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechnen zu können.