Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

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Mit § 4 des Pflanzenschutzgesetzes wurde die Verpflichtung gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2009/128/EG zur Aufstellung eines nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Nationaler Aktionsplan) in nationales Recht umgesetzt. Der nationale Aktionsplan stellt eine Weiterentwicklung des so genannten Reduktionsprogramms von 2004 dar.


Neuer Nationaler Aktionsplan

Am 10. April 2013 wurde der neue Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP-PS) von der Bundesregierung verabschiedet. Somit wurde die Verpflichtung nach § 4 PflSchG erfüllt. In die Inhalte wurden Erfahrungen des vorausgehenden NAPs von 2008 aufgenommen. Neu ist, dass der NAP-PS nun neben den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen (z.B. kommunale Anwendungen, Sportplätze, für die Öffentlichkeit bestimmte Flächen wie Parks oder Spielplätze, Gleisanlagen, Industrieanlagen) und im Haus- und Kleingartenbereich umfasst.

Ziel ist es, durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Risiken, die durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier, und Naturhaushalt entstehen können, weiter zu reduzieren. Ziele, Maßnahmen und Indikatoren des nationalen Aktionsplans sind auf einer eigenen Internetseite zusammengestellt. Die Zielvorgaben des NAP-PS betreffen folgende Bereiche:

  • Pflanzenschutz
  • Anwenderschutz
  • Verbraucherschutz
  • Schutz des Naturhaushalts

Zu wichtigen Maßnahmen des NAP-PS gehören die Forschung im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes sowie die Stärkung der amtlichen Pflanzenschutzberatung und die Verbesserung der Aufklärung von Öffentlichkeit und Anwendern von Pflanzenschutzmitteln durch Verbreitung und zur Verfügungstellung von Fachinformationen.

Beteiligte Mitglieder

Bei der Erstellung des NAP-PS waren die Bundesregierung unter Mitwirkung der Länder sowie Berufsverbände und -organisationen beteiligt, die sich mit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen, dem Verbraucherschutz, der Wasserwirtschaft oder dem Umwelt- und Naturschutz befassen.

Die Federführung obliegt dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), das unterstützt wird durch

  • die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  • das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
  • das Julius Kühn-Institut (JKI)

Überprüfung

Die Fortschritte des NAP-PS sollen mit Hilfe von Indikatoren überprüft werden. Zu diesen Indikatoren gehören beispielsweise die "Quote der Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen" oder der "Anteil der Betriebe mit Anbau nach kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien integrierter Pflanzenschutz". Mit Hilfe eines „Deutschen Pflanzenschutzindexes“ (PIX) sollen die Ergebnisse der Indikatoren dargestellt und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Somit können Trends bei Pflanzenschutzintensitäten und Risiken für Verbraucher und Umwelt erkannt und veranschaulicht werden.

Der nationale Aktionsplan wird durch ein Forum begleitet. Das Forum überprüft den Fortschritt des Nationalen Aktionsplans und soll Vorschläge für die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans erarbeiten. Das Forum kommt mindestens einmal im Jahr auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zusammen. Zur Mitarbeit aufgerufen sind VertreterInnen der beteiligten Bundesministerien und Bundesoberbehörden, der Länder, der Kommunen, die Universitäten und Hochschulen sowie VertreterInnen der Bundesverbände und -organisationen aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Haus- und Kleingartenbereich, Garten- und Landschaftsbau, Verbraucherschutz, Umwelt- und Naturschutz, der Handel und die betroffenen Unternehmen.

Der NAP-PS wird alle fünf Jahre überprüft.

Umfassende Informationen zum NAP-PS und der aktuelle Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind auf der Internetseite http://www.nap-pflanzenschutz.de zu finden.


Nationaler Aktionsplan: Nichtkulturland

Ausgangssituation

Der neue Nationale Aktionsplan wurde neben dem Haus- und Kleingartenbereich durch den Bereich Nichtkulturland erweitert. Dadurch wird der problematischen Ausgangssituation Rechnung getragen, dass auf Nichtkulturland die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich verboten ist (was, wie Untersuchungen zeigen, aus Unkenntnis bei den Anwendern oder wegen ungenügender Beratung durch den Handel nicht immer ausreichend beachtet wird) und hier ein besonderes Augenmerk auf alternative Verfahren zur chemischen Bekämpfung von Schaderregern gelegt werden muss. Es ist zwar prinzipiell möglich, unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Landesbehörde zu erhalten (siehe Artikel zu § 12(2)-Flächen), dies sollte aber immer nur als letzte Option in Betracht gezogen werden.

Was die Situation zusätzlich erschwert:

  • unterschiedliche Beschaffenheit von Nichtkulturland-Flächen (z.B. Wege und Plätze, Straßenbegleitgrün, nicht landwirtschaftlich genutzte Grünflächen): verschiedene Bekämpfungsstrategien und Managementsysteme sind nötig
  • meist keine wirtschaftliche Abwägung für Bekämpfungsmaßnahmen möglich (keine Pflanzenproduktion, Sicherheitsaspekte stehen im Vordergrund)
  • Fehlen von statistischen Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland

Für folgende vordringliche Bereiche des Nichtkulturlands werden im NAP Pflanzenschutzmaßnahmen beschrieben:

  • Beseitigung unerwünschten Pflanzenbewuchses
  • Bekämpfung von wühlenden Nagetieren zur Erhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit technischer, betrieblicher und verkehrlicher Anlagen
  • Bekämpfung invasiver, gebietsfremder Arten


Zielstellungen

Anträge auf Genehmigungen für Pflanzenschutzmaßnahmen können bei den zuständigen Landesbehörden gestellt werden. Bei der Beurteilung dieser Anträge gelten die Bestimmungen nach § 12 (2) PflSchG, gleichzeitig lässt die Formulierung des Gesetzestextes einen gewissen Spielraum in der Auslegung zu. Somit existieren Unterschiede in den Beurteilungskriterien der einzelnen Länder.

Eine der Zielsetzungungen des NAP ist die Schaffung einheitlicher Bewertungskriterien für Anträge auf Genehmigung zur Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland-Flächen. Zur Optimierung von Pflanzenschutzmaßnahmen auf Nichtkulturland im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes sollen bis 2018 sektorspezifische Leitlinien erarbeitet werden (siehe Artikel integrierter Pflanzenschutz im kommunalen Bereich). Darin sollen die Möglichkeiten der Nutzung alternativer Bekämpfungsmethoden für Nichtkulturland deutlicher als bisher beschrieben werden. Dadurch kann gegebenenfalls auf einen Teil der oben genannten Genehmigungsanträge verzichtet werden.

Die Reduktion des Anteils nicht genehmigter Anwendungen, die aus Unkenntnis oder unsachgemäßer Beratung resultieren, und eine stärkere Berücksichtigung vorbeugender Maßnahmen zur Vegetationskontrolle bei der Planung und dem Bau von Nichtkulturlandflächen sind weitere Ziele des NAP. Eines der wichtigsten Ziele ist jedoch die Verbesserung von Information und Beratung zur Optimierung der Sachkunde bei den Anwendern von Pflanzenschutzmitteln. Dazu zählen die Entwicklung und Umsetzung von Schulungskonzepten oder die Etablierung von Beratungssystemen für integrierte Bekämpfungsstrategien und Pflegekonzepte. Durch ein verbessertes Sachkundewissen kann in vielen Fällen auf den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel verzichtet werden.

Maßnahmen für Nichtkulturland

Der NAP sieht folgende Maßnahmen vor, um diese Zielsetzungen zu erfüllen:

  • Verbesserung der Aufklärung durch das BMELV über die Anwendungsverbote nach § 12 (2) PflSchG und deren Gründe (z.B. Gewässerschutz)
  • Weiterführung der Kontrollen durch die Länder
  • Intensivierung der Beratung durch die betroffenen Verbände und Organisationen
  • Mithilfe bei der Entwicklung und Einführung von sektorspezifischen Leitlinien durch die betroffenen Verbände und Organisationen


Quellen

B. Altmayer, B. Fader, A. Kortekamp, R. Ipach, U. Ipach, H.-P. Lipps, K.-J. Schirra, B. Ziegler (2012): Sachkunde im Pflanzenschutz (Weinbau). 7. überarbeitete Auflage. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abteilung Phytomedizin. Neustadt an der Weinstraße. 


http://www.nap-pflanzenschutz.de